Hinweis nach Elektrogesetz
Zum Schutze von Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten und zur Verringerung der Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling), sind Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verpflichtet ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen.
Hierzu können Sie diese kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Alternativ können Sie ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen.